Sie wollen einen Versicherungsfall melden, z.B. einen Sturmschaden an einem Gebäude Ihrer Gemeinde?
Bitte beachten Sie folgende Vorgehensweise:
Versicherungsfälle können nur ausschließlich schriftlich via E-Mail gemeldet werden.
Bitte melden Sie jeweils nur ein Schadensereignis in einer E-Mail.
Es ist wichtig, dass nicht mehrere Schadensereignisse in einer E-Mail zusammen gemeldet werden. Dieses soll Verwechselungen, Fehler und Irrtümer vorbeugen und die Möglichkeit einer zügigen Regulierung durch die Versicherung erhöhen.
Schreiben Sie bitte eine E-Mail an: versicherung
In der E-Mail sollten folgende Informationen enthalten sein
Schadentag (zwingend nötig für Meldung bei der Versicherung)
Anschrift Kirchengemeinde (zwingend nötig für Meldung bei der Versicherung).
Anschrift Schadenort (zwingend nötig für Meldung bei der Versicherung).
Bilder die den Schaden dokumentieren (zwingend nötig für Meldung bei der Versicherung, kann aber nachgereicht werden).
Angebote ggf. Rechnungen (zwingend nötig für Meldung bei der Versicherung, kann aber nachgereicht werden).
Notmaßnahmen können in jedem Fall durchgeführt werden, es gilt die Schadenminderungspflicht.
Kleinere Reparaturen können vorbehaltlich der Rechnungslegung, Arbeitsnachweise sowie Materialscheine bis zu einer Höhe von 1.500 € durchgeführt werden.
Bei Fragen zur Meldung von Gebäudeschäden schreiben Sie bitte ein E-Mail an die o.g. E-Mailadresse: